Bann



Hat der Webmaster gegen die Richtlinien oder Vorgaben einer Suchmaschine verstoßen und hat deswegen der Suchmaschinenbetreiber alle Inhalte einer Domain, spricht man von einem Bann. Aber nicht jeder Ausschluß aus einer Suchmaschine ist verursacht durch den Suchmaschinenbetreiber.

Bann erkennen



Wird bei einer Suche in einer Suchmaschine kein Resultat auf eine URL geliefert, so liegt in den allermeisten Fällen ein Bann vor. Die URL wurde aus der Suchmaschine ausgeschlossen. Zumeist wird die gesamte Domain aus dem Index entfernt. Prüfen kann man das am schnellsten mit dem Suchmaschinenbefehl 'site:domain'. In der Google-Suchmaschine fällt der PageRank zurück auf 0.

Ist eine Domain aus dem Index gebannt, hilft auch kein weiteres Anmelden bei der Suchmaschine. Liegt ein Bann in einer Suchmaschine ausgelöst duch den Suchmaschinenbetreiber vor, spricht man auch von einer verbrannten Domain.

Warum wurde eine Domain gebannt?



Zum einen sollte der Webmaster überprüfen, ob nicht ein eigener Fehler vorliegt. In diesen Fällen kann die Domain schnell wieder im Index stehen. Bekannt Fehler sind zum Beispiel, wenn der Server nicht erreichbar war, wenn in der robot.txt ein falscher Eintrag steht oder wenn die Metatags eine Indizierung verbieten. Hier kann der Webmaster schnell eingreifen und den Fehler beheben. In der Regel reicht die Beseitigung des Fehlers und die Seite wird wieder im Index erscheinen.

Ist die Domain aber vom Suchmaschinenbetreiber aus dem Index verbannt worden, dann liegt mindestens einer der nachfolgenden Fehler vor:
  • Versteckte Links

    Der Webmaster versteckt auf der Website Links, damit diese zwar PageRank erben, aber nicht für den Besucher der Seite sichtbar sind. Einen logischen Grund kann es hierfür nicht geben!

  • Versteckter Text

    Der Webmaster versteckt Text vor dem Besucher, der nur für Suchmaschinen geschrieben wurde. Oft wird weißer Text auf weißem Untergrund verwendet, aber auch mit CSS-Mittel wie 'display: hidden;' kommt hier zweckentfremdet zum Einsatz. Meistens wird versucht, sinnlosen Endlostext mit Keywords zu spiken.

  • Cloaking

    Der Suchmaschine wird eine andere Ausgabe der Seite geliefert als dem Besucher. Auch hier wieder der Versuch, die Keywordrelevanz zu manipulieren.

  • Brückenseiten

    Besonders lässtig sind für Suchmaschinen der Einsatz von Brückenseiten mit automatischer Weiterleitung auf eine anderes Ziel. Auch hier werden wieder Keywordmanipulationen betrieben, Metatags und Suchworte sowie Title in endlos langen Listen von Brückenseitendateien immer und immer wiederholt und mit Crosslink gekreuzt. Nervig auch für den Suchmaschinenanwender!

  • Verbotene oder sittenwidrige Inhalte sowie Copyrightverletzungen

    Erhält ein Suchmaschinenbetrieber Kenntnis von verbotenen oder sittenwidrigen Inhalten, wird er dieses umgehend Prüfen und ggf. sofort aus dem Index nehmen. Auch Copyrightverletzungen und deren Meldung kann zum Bann aus einer Suchmaschine führen


Reinclusion /Wiederaufnahme - Was zu tun ist nach einem Bann!



Nach einem Bann sollte der coole Webmaster erst einmal die Nerven behalten und sehen, was der Fehler ist und diesen beseitigen. Eine Anfrage beim Suchmaschinenbetreiber wegen eines Banns kann man getrost vergessen, der Suchmaschinenbetreiber wird Ihnen nicht antworten. Wenn er wider erwarten doch antwortet, sind Wochen bis Monate vergangen.

Hat man den Fehler beseitigt, kann man beim Suchmaschinenbetreiber einen Reinclusion-Antrag stellen, und bitten, die Seite wieder in den Index aufzunehmen. Teilen Sie dem Suchmaschinenbetreiber in eine freundlichen Email mit, das Sie den Grund des Übels beseitigt haben, und das Sie dieses sicher nicht mehr machen werden. Mit viel Glück und Wohlwollen seitens des Suchmaschinenbetreibers erscheint Ihre Domain dann wieder im Index. Eine Wiederaufnahme kann aber sehr lange dauern und ob einem Reinclusion stattgegeben wurde, teil man Ihnen auch nicht mit.

Wem das zu lange dauert bleibt nur die Möglichkeit, seine Seite mit einer neuen Domain zu starten. Allerdings sollten hier dann wirklich alle Fehler beseitigt sein.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Seite suchmaschinentauglich ist, sollten Sie im Zweifelsfall einen Suchmaschinenoptimierer befragen. Er wird Sie sicher gerne beraten und Ihnen im schlimmsten aller Fälle helfen.



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